Kurz und knapp:
- Ein 22-jähriger erhielt eine Anzeige, weil er eine Schäublone im Auto hängen hatte. „Anfangsverdacht auf Beleidigung“ nennt sich das dann. Laut StGB ist sowas jedoch (soweit ich das interpretiere) keine Sache der Polizei und müsste erst mal von Mr. Schäuble persönlich angezeigt werden. Wie auch immer – meine Ecke bleibt
- Das Onlinemagazin Tecchannel dreht den vor kurzem erschienenen Hackerparagrafen mal rum und hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik direkt mal angezeigt – hoffentlich bringt das ganze wirklich etwas mehr Rechtssicherheit.
Hoffentlich wird die Anzeige angenommen vom Gericht…