verbietet in ihren Auch eine Idee sinnloses Zeug zu schreiben: Die Anwaltskanzlei Dozier Attorneys verbietet in ihren Nutzungsbestimmungen die Ansicht des HTML-Codes. Der HTML-Code wäre schließlich ihr geistiges Eigentum. Ist ja auch eine so große Schöpfungshöhe eine solche Seite in Adobe GoLive zusammen zu klicken. Und auch hier die Frage: Woher soll man das wissen? Ohne den HTML-Code (zumindest in bearbeiteter Form) anzusehen kann man die Bestimmungen wohl kaum lesen. Btw: Links auf ihre Seite verbieten sie auch, daher muss jeder der sich das Ansehen will selber Google und Co bemühen.
Nunja, technisches Verständnis scheint nicht zu den Kernkompetenzen dieser Anwaltskanzlei zu gehören. Negative Publicity hingegen schon, trat besagte Kanzlei doch schon in der Vergangenheit mehrfach mit dubiosen Abmahnungen und unsinnigen Forderungen ins Licht der Öffentlichkeit.
Damit kommen sie nicht durch, schliesslich gibt ihr Webserver ja explizit den Quellcode an den Browser zurück 😉