Computerfehler sind nichts neues, wohl aber die Taktik, dass der User nun für die Fehler der Programmierer Schadenersatz zahlen soll. Wie Gulli berichtet hatte eine Tankstelle mit Selbstbedienung einen kleinen Systemfehler: Tankte man zwischen 70 und 80 Euro berechnete das System keine Treibstoffentnahme. Eine Kundin soll nun zahlen – 33 Tankfüllungen erhielt sie vom System zum Nulltarif. Die Anklage lautet auf „Beeinflussung durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs.“ – nur wo wurde hier etwas beeinflusst? Soweit ich den Artikel verstehe hatte die Frau ihre EC-Karte o.Ä. bereitgestellt und eine Quittung über den Tankbetrag erhalten – lediglich die Abbuchung wurde durch das System nicht durchgeführt. Dafür soll die Kundin nun strafrechtlich belangt werden?