Tjaja, die Hessen sind schon ein lustiges Völkchen. Da werden zur Langtagswahl Wahlcomputer einer Firma namens Nedap eingesetzt (ja, das sind die, die anderweitig wegen Sicherheitsbedenken ausgemustert wurden) und was erhalten die 17 Beschwerdeführer als Antwort von Wahlprüfungsgericht? Ganz einfach: Ohne jegliche Verhandlung oder Prüfung wird das ganze mit dem Kommentar „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Das Wahlprüfungsgericht besteht im übrigen aus den gewählten Politikern. Auch gut ist ein Kommentar zur Frage, ob die in Deutschland geforderte Beobachtung der Wahl zulässig wäre: Bei der öffentlichen Wahl handle es sich „nicht um in der Hessischen Verfassung verbürgte Grundrechte“.
Via Heise
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