Die nächste Abmahnflut kann kommen: Während die ersten Staatsanwaltschaften sich weigern die Strafanzeigen der Musikindustrie zu bearbeiten haben sich diese inzwischen eine passende Hintertür geschaffen. Im Rahmen des „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ dürfen die Abmahner seit erstem September bei „gewerblichen“ Rechtsverletzungen über einen simplen Richtervorbehalt Zugriff auf die Verbindungsdaten der ISPs nehmen. Die ersten Richtersprüche sind nun gefallen: Selbst ein einzelnes Album wird bereits als gewerbliches Raubkopieren angesehen. Jetzt brauchen die nurnoch ne Richter-API um ihre Geldeintreibungen Rechtssicherungen durchzusetzen. Wer brauch schon Augenmaß wenn man Geld verdienen kann.