Die Einen schwören drauf, die Anderen finden ihn überflüssig: Der Öffentlich rechtliche Rundfunk begleitet uns bereits seit 1945 und hat sich immer weiter entwickelt. Zu Beginn wurde ein Hörfunkprogramm gesendet, einige Jahre später folgten die ersten TV-Kanäle – trotz Proteste aus dem Bereich der Zeitungsverleger. Erst in den 80er Jahren folgten die ersten privaten Sender. Während im Radiobereich die ÖRs nach wie vor unangefochten an der Spitze liegen haben die Privatsender mit Spielfilmen und „Assi-TV“ die gebührenfinanzierten Sender quotentechnisch hinter sich gelassen. Bei Einem konnte sich der ÖR jedoch sehen lassen: Auch, wenn noch einige Verbesserungen nötig gewesen wären waren die Webauftritte sehr gut ausgestaltet. Dank Mediathek, Streams und Podcasts wurde die Barriere, welche mit Radio und TV bestand, durchbrochen: Informationen standen nun auf Abruf zur Verfügung – egal wann und wo man es wollte. Ich z.B. als Jemand, der kein Fernsehgerät besitzt, habe auf diese Art bereits viele Dokus im Netz angeschaut und freue mich immer wieder über neue Folgen diverser Sendungen auf dem Handy. Damit ist jetzt Schluss.
Dank der großartigen Arbeit der zuständigen Gremien (Grüße, nächstes Jahr ist Landtagswahl in RLP) wurde im letzten Jahr der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag den Wünschen der Privatwirtschaft entsprechend durchformuliert. Fortan dürfen alle nicht zeitgeschichtlich relevanten Inhalte maximal 7 Tage im Internet bereit stehen – alles andere muss gelöscht werden – dies betrifft z.B. ca. 80% der Inhalte der Tagesschau.
Es ist bedauerlich, dass Beiträge, welche durch den Bürger finanziert werden (GEZ) ihm gegen den Wunsch der Sender nicht mehr zugänglich sein werden – oder um es mit den Worten der Tagesschau-Macher zu formulieren:
Während viele Verlage damit beginnen, ihre Archive für die Allgemeinheit zu öffnen, muss tagesschau.de den größten Teil seines mit Gebührenmitteln erstellten Online-Archivs löschen. Betroffen sind ca. 80 Prozent der Inhalte. Zusätzlich problematisch: Auch das Löschen kostet Geld, denn es muss eigens organisiert und programmiert werden. Da die Budgets in den Telemedienkonzepten gedeckelt sind, gehen die Lösch-Kosten zu Lasten neuer Inhalte.
Im nächsten Schritt, dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wurde im übrigen das früher als „Schleichwerbung“ bezeichnete „Product-Placement“ legalisiert, man sieht also deutlich, in welche Richtung die Landesmedienzentralen arbeiten…
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