Puh – über ein Jahr war Ruhe, nach meinem 3-Seiten-Fragebogen aus dem Juli 2012 kam nichts mehr zum Thema eGK bei mir an. Vor einigen Tagen dann doch wieder Post der Krankenkasse, welche in ihrer Formulierung in meinem Augen schon langsam in Richtung Nötigung geht. Hier der Text:
Ihre bisherige Krankenversicherungskarte wird durch die neue elektronische Gesundheitskarte abgelöst. Im kommenden Jahr brauchen Sie eine elektronische Gesundheitskarte, um in Kliniken und Arztpraxen behandelt werden zu können. Da die neue Karte ein Foto zeigt, möchten wir heute erneut daran erinnern, dass wir Ihre Mithilfe brauchen.
Bitte schicken Sie uns so schnell wie möglich Ihr Foto zu*. Das können Sie mit dem beigefügten Vordruck per Post machen, per MMS** oder via Internet. Auf dem Vordruck finden Sie Tipps hierzu.
…und wieder einmal heißt es „Profis am Werk“ – wie auch zuvor fällt an dieser Stelle die Argumentation bezüglich erhöhter Sicherheit zusammen: Wie soll ein Foto die Sicherheit erhöhen, wenn man nicht prüft, ob tatsächlich der Versicherte abgebildet ist? (OK, immerhin wurde das Trollface eines Kollegen nach einigen Tagen abgelehnt) Viel besser, wir übertragen es auch gleich noch über unsichere Medien und nutzen leicht zugängliche Daten zur Identifikation! Die BoschBKK geht laut Beitrag im Heise-Forum sogar noch einen Schritt weiter und überträgt die gesammelten Daten unverschlüsselt übers Netz.
Warum ist die Gesundheitskarte so wichtig? Ihre bisherige Versichertenkarte verliert ab dem 01.01.2014 ihre Gültigkeit. Sie kann in 2014 von Ärzten, Therapeuten und Kliniken nicht mehr akzeptiert werden. Auch Karten mit einem Gültigkeitsdatum über das Jahr 2013 hinaus verlieren ihre Gültigkeit. Wir möchten Sie vor den damit verbundenen Unannehmlichkeiten bewahren. Des halb ist es uns so wichtig Sie rechtzeitig zu informieren.
Bedauerlich, dass die rechtliche Grundlage nicht genannt wird. Die Kate stellt ja quasi einen Vertrag mit fester Laufzeit dar – den mal einfach einseitig zu Kündigen ist ein interessanter Ansatz. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg sah sich bereits genötigt die Aussage gegenüber Heise online zurückzuziehen – die alten Karten behielten „im Rahmen einer unbefristeten Übergangsregelung“ ihre Gültigkeit.
Die neue Gesundheitskarte können Sie gleich nach Erhalt, also schon in diesem Jahr, einsetzen.
Sorgen Sie am besten heute noch dafür, dass Sie in Kürze eine neue Versichertenkarte erhalten.
Anekdote am Rande: Viele Ärzte haben die neuen Leser noch nicht in Betrieb und bitten beim Vorzeigen der eGK nochmal mit der alten Karte vorbei zu kommen. Die meisten derzeit ausgelieferten Leser beherrschen zudem nur die erste Version der eGK – Version 2 und 3 sind aber schon unterwegs.
Nunja, die Antwort ging diesmal schnell: Rechtsgrundlage, fehlende Zertifizierung und der Fragenkatalog der letzten Antwort nochmals als Kopie – diesmal wegen der „Dringlichkeit“ aber mit Frist.