Die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I hat wieder eine Glanzleistung vollbracht: Ein PC mit Internetanschluss ist nach deren Meinung ein „gefährlicher Gegenstand“. „Unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt.“ (via Golem) Prost Mahlzeit…