Irgendwie schon lange her – mein letzter Post zum Thema. Aber da sich grade die News mal wieder überschlagen nehm ich mir mal die Zeit.
Bild: http://adlersa.yotaweb.de/blog/wp-content/uploads/2007/10/431px-biometrie_reisepass_deutsch.thumbnail.jpgLos ging es Heute mit dem Tagesspiegel (OK, ich habs erst bei Golem gefunden). SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz vermeldet dort, dass ein Personalausweis mit Fingerabdruck „ein faszinierendes Modernisierungsprojekt“ sei. Es sei dann einer der besten Ausweise weltweit. Den Bürgern möchte er den Ausweis mit Vorteilen wie etwa die Erledigung von Meldeangelegenheiten vom PC aus schmackhaft machen. Stellt sich mir die Frage, warum ich dafür einen Fingerabdruck oder Bild: http://adlersa.yotaweb.de/blog/wp-content/uploads/2007/10/transponder2.thumbnail.jpgRFID auf meinem Ausweis brauche. Der biometrische Personalausweis sei sicher „ein Gewinn für die Bürger“. – Ich vermute hier verwechselt er Bürger mit Politikern. CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl geht noch einen Schritt weiter – sein Wunsch wäre Bild: http://adlersa.yotaweb.de/blog/wp-content/uploads/2007/10/fingerprintonpaper.thumbnail.jpges „den Fingerabdruck bei der ausgebenden Behörde zu speichern“. Von den CSUlern hätte ich nach dem Amoklauf Becksteins gegen die ach so Bösen Computerspiele (und -hersteller) irgendwie nichts anderes erwartet. Darüber hinaus ist eine Authentifizierungsfunktion für Internetwirtschaft und Internetverkehr mit den Behörden über einen Pin und optional eine digitale Signatur geplant. Diese greift dann natürlich auch für den Jugendschutz, etwa beim Verkauf von Alkohol oder Waffen. Eine gesetzlich vorgeschriebender RFID-Peilsender mit Human-ID – das hat Deutschland auch so dringend erwartet. Geplant ist die Einführung schon mal vorab für 2009. Btw: Das ganze hat eine sehr erschreckende Ähnlichkeit mit dem Film Auf Nummer Sicher (kostenloser Download).
Nach einem kurzen Lachanfall bezüglich der Aussagen der Mozilla-Chefin, dass Email ja fast von SMS und Instantmessaging abgelöst sei und Thunderbird ja einen Server sowie Zugang für Webmail bräuchte (?!), einem weiteren Schmunzeln nach dem Blick auf das nahezu perfekte und programmtechnisch höchst ansprungsvolle User-Interface des 20 Mio. teuren, hessischen Schulverwaltungssystem kam natürlich auch wieder Stehaufmännchen Schäuble an die Reihe – naja, OK, nicht direkt, aber es sind ja seine Ideen.
Bild: http://adlersa.yotaweb.de/blog/wp-content/uploads/2007/10/im000295.thumbnail.JPGEs geht um einen Bericht rund um die ai-3-Tagung bzw. deren Vortrag zur verdeckten Online-Durchsuchung. Christoph Wegener von der Bochumer Firma wecon it-consulting stellte erst mal die Sinnhaftigkeit einer Online-Durchsuchung wegen der mangelnden Verwertbarkeit der Beweise in Frage. Jürgen-Peter Graf, auf IT-Themen spezialisierter Richter am Bundesgerichtshof, zeigte sich hiervon wenig beeindruckt und würde „eine Online-Durchsicht als weitaus angenehmer empfinden als wenn morgens um acht Uhr mein Computer herausgetragen wird“. Diese Meinung kann ich nicht so ganz teilen, denn dann weiß ich wenigstens, dass dieser durcBild: http://adlersa.yotaweb.de/blog/wp-content/uploads/2007/10/800px-faz_building_1.thumbnail.jpghforstet wurde. Aber laut der FAZ ist das ja alles nur Perverser Grundrechtsschutz und kommt ja nur in Ausnahmefällen zum Einsatz – ich glaube die betroffenen Gäste und Anrufer der letzten Sendung Chaosradio würden dem wiedersprechen. Den Argumenten, dass mit Linux-Boot-CDs, getrennten Rechnern und Verschlüsselung jeder Trojaner ausgekontert werden kann, begegnete Graf mit Erzählungen aus der Praxis, in der Täter ihre E-Mail trotz klarer Anweisung nicht verschlüsselten. Die anderen 99% der Verbrecher und die Tatsache, dass auch Unschuldige einer Kontrolle unterzogen werden könnten sind ja auch uninteressant. Für Phishing-Fälle oder den Nachweis des Besitzes von Kinderpornographie (Achtung! Killerargument!) gehöre die Online-Durchsuchung laut Marco Thelen von der Staatsanwaltschaft Bonn künftig zu einem Gesamtpaket von Instrumenten der Strafverfolger. Seltsam, denn bisher war er bei der Bekämpfung von Phishing auch ohne diese Werkzeuge sehr erfolgreich. Und während der Bild: http://adlersa.yotaweb.de/blog/wp-content/uploads/2007/10/800px-karlsruhe_bundesverfassungsgericht.thumbnail.jpgDresdner Informatiker Andreas Pfitzmann bei der Anhörung des Bundesverfassungsgericht den Bundestrojaner mit dem „Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen zum Zwecke des Erlangens von Aussagen“ vergleicht verweist Helmut Ujen, welcher beim Bundeskriminalamt die Programmierung der jeweils angepassten „Bundestrojaner“ leitet, auf Umfrageergebnisse, nach denen 65 Prozent der Bevölkerung für Online-Durchsuchungen sind. Jene Umfrage, in der auch 80,6 Prozent den neuen Personalausweis befürworten. Aber ist ja kein Problem – wir haben ja Alle nichts zu verbergen (verstoßen wir damit nicht automatisch gegen §183(1)) , Aber merke: Traue nur einer Statistik die Du selber gefälscht hast, oder wie Göring schon sagte: „Das Volk kann mit oder ohne Stimmrecht immer dazu gebracht werden, den Befehlen der Führer zu folgen. Das ist ganz einfach. Man braucht nichts zu tun, als dem Volk zu sagen, es würde angegriffen, und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land in Gefahr. Diese Methode funktioniert in jedem Land.“
Bild: http://adlersa.yotaweb.de/blog/wp-content/uploads/2007/10/american_judge.thumbnail.jpgBleibt nur zu Hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht so bestechlich ist wie manche Politiker zu sein scheinen und bei ihrer Interpretation des Grundgesetzes bleiben:
„ Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. “
Abgerundet wird der Tag dann mit Stern-TV zum Thema Filesharing. Generell werden alle P2P-Programme kriminalisiert und Panik geschoben. Paar Minuten später stand natürlich direkt meine Mutter auf der Matte – naja, dann warte ich mal auf die erste Anzeige wegen des illegalen Anbietens meiner Gentoo-Images.