Der Anti-Terror-Wahn zieht neue Kreise: Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute, ob die Polizei Computer heimlich online durchsuchen darf. Für den Fall, dass von den BGH-Richtern die Zulässigkeit verneint wird, haben Koalitionspolitiker bereits angekündigt, den Richterspruch zu ignorieren und eine gesetzliche Regelung zu schaffen, diese Maßnahme als normale polizeiliche Ermittungsmethode zuzulassen. Die Behörden können mit Hilfe eines entsprechenden so genannten „Bundes-Trojaners“ den heimischen Computer sogar komplett fernsteuern: Webcam einschalten, akustische Raumüberwachung per Mikrofon, Abhören von Internet-Telefonaten, Mitlesen von Chat und Email, Live-Übertragung von Webseitenabrufen. Besonders kritisch wird die Lage, wenn die Betriebssystem- und Softwarehersteller sich vom Staat erpressen lassen und Updates für Sicherheitslücken, die für einen Bundes-Trojaner geeignet sind, absichtlich verzögern oder sogar spezielle Hinterüren für die Behörden vorsehen.
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Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied am heutigen Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (StB 18/06).
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