240€ + 1 Monat Fahrverbot sollte ein PKW-Fahrer laut AG #Augsburg als Strafe erhalten, da er auf einer Bundesstraße einen Streifenwagen 5 Minuten an der Weiterfahrt hinderte und nicht zur Seite fahren wollte. Das BayObLG sagt nun: Aufgehoben. Da der Abschnitt der Bundesstraße innerorts liegt, gilt dort keine Pflicht eine #Rettungsgasse zu bilden. Eine Strafe wegen "normaler" Behinderung ist immerhin noch nicht vom Tisch.