„Fummeln verboten“ – So lautet die heutige Überschrift, die in die Kategorie YMMD fällt. Die EU-Minister drehen am Sexualstrafrecht – und das kräftig.
Aber erst mal eine Geschichte vorab: Sicher kennt ihr sie auch – die Kinderchats ala Knuddels & Co. Sehr beliebt: die Flirtchannels – wen wundert es da, dass die Kleinen auch mal Bilder von sich tauschen. Eine 15-jährigen aus Pittsburgh wurde das nun zum Verhängnis: Die Polizei nahm das Mädchen fest und beschlagnahmte ihren Computer wegen „Sexuellem Missbrauch von Kindern“, „Besitz von Kinderpornographie“ und „Verbreitung von Kinderpornographie“.
Gebildete werden nun schreien – das ist doch USA – was geht mich das an – Ganz einfach: Der Anstoß kam von der EU, diese beruft sich auf die Uno-Kinderrechtskonvention. (Man beachte: Recht)
Aber wir wären hier nicht Deutschland, wenn wir diese Regelung nicht direkt im doppeltem Maßstab einführen – Fr. Zypries hat da ja schon Erfahrung. Lädt z.B. ein 18-jähriger eine 17-jährige ins Kino ein, so kann das schon zu einer Geld- oder gar Haftstrafe führen. Nach dem Willen der EU soll schon der „Versuch“ künftig unter Strafe stehen. (huh?!)
„Jugendpornografie“ betreibt zum Teil so auch ein 15-Jähriger, der von seiner gleichaltrigen Freundin ein Foto im Bikini schießt. Also besser keine Urlaubsfotos mehr schießen – und den Stift besser auch weglegen, denn wer eine junge Schönheit zeichnet, die erkennbar unter 18 ist oder schriftlich Sex unter Jugendlichen beschreibt macht sich natürlich auch in einigen Fällen strafbar. Das Strafmaß liegt im Übrigen bei bis zehn Jahren Haft. Dr. Sommer sehen wir wohl so schnell nicht mehr wieder…