Es heißt, dass einige RLP-#Wahl|lokale #Briefwahl|unterlagen (also verklebte Umschläge) nicht annehmen und stattdessen an Kreisverwaltung verweisen würden. IMO müsste das gehen.
§55 LWO sagt: "Der Wahlbrief kann auch …dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden."
§5 KWO Abs 4: "Während der Wahlhandlung müssen ständig mindestens drei…Mitglieder des Wahlvorstands…im Wahlraum anwesend sein."
Ich hatte keine Probleme. Helfer*innen mussten kurz Rücksprache halten, dann aber OK.