#DTAG: "Laut Datenschutzgrundverordnung muss jede E-Mail-Adresse ausreichend bestätigt sein. Ohne ausreichende Bestätigung dürfen wir Ihnen künftig keine Informationen zu Ihrem Vertrag oder Rechnungen an diese E-Mail-Adresse(n) mehr senden."
Aka: Adresse alle x Monate wieder per Link "freischalten".
Die Rechtsgrundlage würde ich gerne ja mal sehen. Zusenden von Rechnungen würde ich durchaus als für die Vertragserfüllung notwendig einordnen. Aber erst mal wieder #DSGVO blamen.