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EEG-Umlage – Antwort von MdB Nahles

Auf meine Anfrage bzgl. der EEG-Umlage traf soeben eine Antwort aus dem Büro der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, ein:

Sehr geehrter Herr Knodt,

besten Dank für ihre kritische Mail zum EEG.

Wie sie sicherlich mitbekommen haben, befindet sich das Gesetzesvorhaben auf der Zielgeraden. Dennoch ist es noch längst nicht in trockenen Tüchern, so gibt es noch zahlreiche Einwände der EU-Kommission. Auch die Einwände der Bürgerinnen und Bürger sind vielfältig und zahlreich und werden von unserer Fraktion sehr ernst genommen. In der Sache hat sich gestern Abend sogar der Koalitionsausschuss getroffen. Wir als SPD-Fraktion im Bundestag bekommen sehr viele Zuschriften in der Sache und sind mit den Einwänden vertraut. Deswegen haben wir heute am Spätnachmittag noch eine außerordentliche Fraktionssitzung nur zum EEG, wo auch Ihre Bedenken sicherlich noch einmal vorgetragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Nahles

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Büro Andrea Nahles, Mitglied des Deutschen Bundestages
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
030/227 78500
andrea.nahles@bundestag.de
www.andreanahles.de

Zugegeben, klingt etwas nach Textblock, aber ofenbar ist man sich – wie in den letzten Tagen ja auch schon aus den Medien zu vernehmen war, der Kritik bewusst. Auch ist es nicht immer selbstverständlich überhaupt eine Antwort zu erhalten. Ob man die Kritik am Ende beachtet steht natürlich auf einem anderen Blatt…

Neuregelung des Eigenverbrauchs in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

In kürze Berät der Bundestag über eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welche vor allem für Eigenverbraucher teuer werden könnte: Bisher werden viele netzgekoppelte Anlagen auch zum Eigenverbrauch genutzt – der Solarstrom wird erst ins Hausnetz eingespeist und versorgt die lokalen Verbraucher. Nur wenn Strom übrig ist wird dieser in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet. Dies hat gleich mehrere Vorteile: Der selbst erzeugte Strom ist günstiger als jener aus den öffentlichen Netzen, zudem muss bei einer großen Anzahl solcher Anlagen weniger Strom aus zentralen Kraftwerken über weite Strecken transportiert werden, es sind also weniger Stromtrassen notwendig.

Mit der Neuregelung soll ein solcher Eigenverbrauch für neue Anlagen mit 40% der EEG-Umlage, also derzeit 2,5 Cent, belastet werde. Anders gesagt: Wer Strom spart bzw. die Netze durch umweltfreundlich erzeugten „Lokalstrom“ entlastet soll zahlen. Ich bin der Meinung, dass dies den Bemühungen um eine Energiewende entgegen läuft. Basierend auf einer Vorlage des Photovoltaikforums, welchen ich an dieser Stelle für Ihre Arbeit danken möchte, ging folgender Brief an die MdBs meines Wahlkreises raus.

Sehr geehrte Frau Nahles,
Sehr geehrte Frau Heil,

unter anderem in der FAZ vom 12. Juni war unter dem Titel „Eigenerzeuger müssen Ökostromumlage zahlen“ zu lesen, dass in den kommenden Tagen wichtige Details zur Eigenstromerzeugung zu klären sind. Hierzu möchte ich Ihnen meine Sicht als indirekt betroffener Bürger ihres Wahlkreises darlegen.

Mit der Förderung von Ökostromanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde das Ziel verfolgt, „im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern“ (§1 (1) EEG 2009).

Eine Versteuerung des Eigenverbrauchs stellt in meinen Augen – unabhängig von den geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken [1][2][3] – eine Untergrabung der o.g. Bemühungen zur Energiewende dar. Sich mit Strom teilweise selbst zu versorgen, ist nichts anderes, als den Bezug aus den öffentlichen Netzen zu verringern. Das ließe sich auch erreichen, indem man stromintensive Geräte wie Gefriertruhen, Kühlschränke und Spülmaschinen durch stromsparende A++-Modelle ersetzt. Zudem stellt sich mir die Frage der Gleichbehandlung, da durch die Richtlinie lediglich ein Teil der Anlagen schlechter gestellt würde – Inselanlagen wie z.B. in Ferien- und Gartenhäusern oder technisch ähnlich aufgebaute Rückgewinnungsanlagen in Solar- bzw. Hybridfahrzeugen werden auf Grund der Abstinenz des Übertragungsnetzes jedoch nicht erfasst.

Strom aus Photovoltaikanlagen ist heute günstiger als jener aus der Steckdose. Dies gilt nicht nur für Haushalte, sondern auch für viele Unternehmen. Es lohnt sich, Strom zu erzeugen und ihn direkt vor Ort zu verbrauchen. Diese lokale Erzeugung entlastet nicht nur die Umwelt sondern auch die Stromnetze – das Dilemma des langsamen Ausbaus der Übertragungsnetzkapazitäten wird damit deutlich entschärft. Der Eigenverbrauch schafft Anreize, Ort und Größe von Neuanlagen entsprechend des eigenen Bedarfs auszurichten. Es ist daher kontraproduktiv, diesen örtlichen Allokationsanreiz zu reduzieren. Genau das geschieht aber, wenn auf selbst erzeugten und verbrauchten Strom EEG-Umlage zu zahlen ist – Investitionen in Photovoltaik und auch in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen verlieren an Wirtschaftlichkeit. Das hat nicht nur Auswirkungen auf das Erreichen der Klimaziele, sondern natürlich auch auf Betriebe und ihre Arbeitnehmer. Die Zahl der Beschäftigten in der Photovoltaik hat sich bereits innerhalb von zwei Jahren auf 55.000 halbiert. Auch in meinem Umfeld, also ihrem Wahlkreis, wurden diverse Umstellungen auf umweltverträglichere Anlagen auf Grund der Unsicherheiten ausgesetzt.

Inwieweit die Belastung des Eigenverbrauchs von Solarstromanlagen die EEG-Umlage auf ihrem heutigen Niveau hält, ist zudem umstritten: Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat errechnet, dass ein Durchschnittshaushalt gerade einmal um 0,78 Euro im Jahr entlastet wird, wenn Betreiber neuer Photovoltaikanlagen auf den selbst genutzten Strom 50 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Auf ähnliche Werte kommt ein Gutachten des ZSW, des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES), der Bosch & Partner GmbH sowie der GfK SE, welches von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben wurde. Auf der anderen Seite kommt auf die Übertragungsnetzbetreiber ein hoher Aufwand bei der Rechnungsstellung gegenüber den Eigenverbrauchern zu – und nicht zu vergessen die auf Dauer zusätzlich notwendigen Netzkapazitäten durch steigenden Energiebedarf und den Wegfall zukünftiger Eigenverbrauchsanlagen. Diese Kosten werden wiederum auf den Strompreis umgelegt. Es stellt sich die Frage nach Aufwand und Nutzen.

Abschließend möchte ich dafür plädieren, dass sie sich im Bundestag für eine Beseitigung der unklaren Aussagen in Bezug auf den Eigenverbrauch einzusetzen und tragfähige Geschäftsmodelle in Richtung einer ökologisch wertvollen Investition sowie aktiven Umweltschutz durch die Bürger nicht weiter zu hemmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Knodt