- Blackout in Florida
Licht aus in Florida – einige Reaktoren eines Atomkraftwerks haben sich sicherheitshalber abgeschaltet – perfekter Punkt um Panik zu verbreiten: RWE-Chef Jürgen Großmann kündigt direkt mal mehrtägige Stromausfälle für den Sommer an – Wartungsarbeiten an einem Kraftwerk würden die Netzsicherheit gefährden. War da nicht was mit n+1-Pflicht? - Deutschland gegen Geldwäsche
Die Regierung hat einen neuen Sandkasten gefunden: Man möchte das Geldwäschegesetz der EU nun umsetzen – und das wie immer größer, besser und härter als die EU-Richtlinie verlangt. Wird dann bestimmt mit der neuen Bevölkerungsdatenbank gekoppelt. - Urteil zu Onlinedurchsuchungen
Heute ist es dann soweit: Das Bundesverfassungsgericht wird im Krieg der Lager ein Urteil fällen.Wer nicht weiß, was ein Bundestrojaner ist wird bei der Tagesschau fündig – ach nein, das ist wohl eher ein Werbeflyer aus dem BKA. Das Ergebnis lässt sich dann in den Nachrichten bewundern, weitere interessante Gesichtspunkte dürfte die heutige Sendung des Chaosradio über Computerverwanzung zeigen.
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Dr. Sommer in den Knast! Die EU machts möglich
„Fummeln verboten“ – So lautet die heutige Überschrift, die in die Kategorie YMMD fällt. Die EU-Minister drehen am Sexualstrafrecht – und das kräftig.
Aber erst mal eine Geschichte vorab: Sicher kennt ihr sie auch – die Kinderchats ala Knuddels & Co. Sehr beliebt: die Flirtchannels – wen wundert es da, dass die Kleinen auch mal Bilder von sich tauschen. Eine 15-jährigen aus Pittsburgh wurde das nun zum Verhängnis: Die Polizei nahm das Mädchen fest und beschlagnahmte ihren Computer wegen „Sexuellem Missbrauch von Kindern“, „Besitz von Kinderpornographie“ und „Verbreitung von Kinderpornographie“.
Gebildete werden nun schreien – das ist doch USA – was geht mich das an – Ganz einfach: Der Anstoß kam von der EU, diese beruft sich auf die Uno-Kinderrechtskonvention. (Man beachte: Recht)
Aber wir wären hier nicht Deutschland, wenn wir diese Regelung nicht direkt im doppeltem Maßstab einführen – Fr. Zypries hat da ja schon Erfahrung. Lädt z.B. ein 18-jähriger eine 17-jährige ins Kino ein, so kann das schon zu einer Geld- oder gar Haftstrafe führen. Nach dem Willen der EU soll schon der „Versuch“ künftig unter Strafe stehen. (huh?!)
„Jugendpornografie“ betreibt zum Teil so auch ein 15-Jähriger, der von seiner gleichaltrigen Freundin ein Foto im Bikini schießt. Also besser keine Urlaubsfotos mehr schießen – und den Stift besser auch weglegen, denn wer eine junge Schönheit zeichnet, die erkennbar unter 18 ist oder schriftlich Sex unter Jugendlichen beschreibt macht sich natürlich auch in einigen Fällen strafbar. Das Strafmaß liegt im Übrigen bei bis zehn Jahren Haft. Dr. Sommer sehen wir wohl so schnell nicht mehr wieder…